Spendenbescheinigung

Der Karlsfelder Sinfonieorchester e.V. ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Freising, zuletzt ausgestellt am 25.01.2018, wegen Förderung von Kunst und Kultur von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit.

Der Verein ist danach berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungbestätigungen auszustellen.

Spenden bis 200,00 € können Sie nicht einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank steuerlich geltend machen, da das Karlsfelder Sinfonieorchester zwar eine gemeinnützig anerkannte Körperschaft ist, jedoch die formellen Voraussetzungen (z.B. ein von ihr hergestellter Überweisungsbeleg) nicht erfüllt. Es wird Ihnen daher nach Ablauf eines Jahres automatisch eine Spendenbescheinigung per Post übersandt. Hierzu wird um Mitteilung Ihrer Anschrift auf dem Überweisungsbeleg gebeten.

Gem. § 10b EStG sind Spenden an das Karlsfelder Sinfonieorchester bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abzugsfähig. Lt. Freiststellungsbescheid des Finanzamts Freising darf für Förderbeiträge keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden (Förderung von Zwecken i.S. § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG).