Konzert im Advent (So., 10. Dezember 2017 – 18 Uhr)

Programm

  • Cimarosa: Ouvertüre „Die heimliche Ehe“
  • Vivaldi: Konzert für Fagott und Orchester d-Moll (RV 481)
  • Lehár: Gold und Silber (Walzer)
  • Halvorsen: Suite Ancienne (Auswahl)
  • Schubert: Sinfonie Nr. 4 c-Moll (Sätze II und III)

und weitere Werke

Solist:
Relja Kalapis, Fagott

Leitung:
Bernhard Koch


„Konzert im Advent“ des Karlsfelder Sinfonieorchesters

Zum Auftakt erklingt die heitere Ouvertüre zur Oper „Die heimliche Ehe“ (Il matrimonio segreto) des italienischen Komponisten Domenico Cimarosa, die 1792 in Anwesenheit des Auftraggebers, Kaiser Leopold II., in Wien uraufgeführt wurde.

Ein weiterer Programmpunkt des Konzerts ist der Gold und Silber-Walzer (op. 79) des österreichisch-ungarischen Komponisten Franz Lehár. Obgleich bei der Uraufführung 1902 nur mäßig erfolgreich, ist er heutzutage eines seiner bekanntesten und beliebtesten Werke.

Auch in diesem Konzert dürfen wir uns auf die Zusammenarbeit mit einem Instrumentalsolisten freuen: Relja Kalapis, Jahrgang 1996, ist seit Oktober 2015 Student an der Hochschule für Musik und Theater München in der Fagottklasse von Prof. Dag Jensen. Er wird das Konzert für Fagott und Orchester in d-Moll (RV 481) von Antonio Vivaldi zur Aufführung bringen.

Neben der „Suite ancienne“ des norwegischen Komponisten Johan Halvorsen (1864-1935) werden auch Werke von Joseph Haydn und Franz Schubert den 2. Advent musikalisch umrahmen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Das Konzert findet am Sonntag, dem 10. Dezember 2017 um 18 Uhr im Bürgerhaus Karlsfeld statt (Einlass ab 17.30 Uhr).

Vorverkauf ab Samstag, 18. November bei
•  M3-Apotheke Karlsfeld, Münchner Str. 138, Karlsfeld
und bei
•  Wörl Geschenke, Schreibwaren, Presse, Tabak, Lotto, Münchner Str. 31, Dachau

Eintrittspreise: Abendkasse 14 €, Vorverkauf 10 €, Kinder und Jugendliche frei, keine weiteren Ermäßigungen, freie Platzwahl.

Hinweis zur Garderobenpflicht: In den Saal des Bürgerhauses darf bei Reihenbestuhlung keine Garderobe mitgenommen werden. Hierzu ist die Kleiderablage im Foyer zu benutzen. Die Garderobengebühr ist nach dem aushängenden Tarif von den Besuchern vor Abgabe der Kleidungsstücke unmittelbar zu entrichten. Bei der Garderobe müssen auch Schirme und Stöcke mit abgegeben werden. Für Gehbehinderte, die auf die Benutzung eines Stockes angewiesen sind, gilt diese Vorschrift nicht.